Bedingungen für die Teilnahme auf heimvorteilswelt.de, Rundfunk, Webradio und Social Media von der Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Angebote zwischen der Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH („Funkhaus Würzburg“) und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“). Diese Angebote können im Rundfunk inklusive des Internets (inklusive z.B. Webradio, Streams, Mobile, Apps/Skills, Websites, „Social Media“ etc.) und anderen Produkte von Funkhaus Würzburg veröffentlicht werden (zusammenfassend „Medien“).
a) Ein Angebot ist eine exklusiv für die Medien erstellte Offerte im wirtschaftlichen Sinne, die vom Auftraggeber für eine bestimmte Zeit und Menge in den Medien vom Funkhaus Würzburg veröffentlicht wird.
b) Ein Angebot bezieht sich ausschließlich auf Güter im wirtschaftlichen Sinne und beinhaltet wirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen im materiellen und digitalen Bereich. Die Darstellung eines Angebotes kann variieren (z.B. digitaler Coupon, ausgedruckter Gutschein, scanbarer Rabattcode usw.) und in Text-, Bild- oder Audioform veröffentlicht werden.
c) Zum Zwecke des Auftrages, der Teilnahme und der Übermittlung der Text-, Bild- und sonstigen Daten bzw. Datenträger („Angebotsunterlagen“) muss sich der Auftraggeber verbindlich auf heimvorteilswelt.de anmelden. Mit der Einreichung der Angebotsunterlagen geht der Auftraggeber mit dem Funkhaus Würzburg einen Vertrag ein.
d) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber – auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. Abweichende / Entgegenstehende Teilnahmebedingungen
Entgegenstehende oder von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, das Funkhaus Würzburg hat ihrer Geltung ausdrücklich zurechenbar in Textform zugestimmt. Diese Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn Funkhaus Würzburg den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
3. Vertragsschluss, Buchung und Rücktritt
a) Angebotsaufträge werden innerhalb eines Kalenderjahres abgewickelt. Vertragsjahr ist ausschließlich das Kalenderjahr.
b) Der die Buchung auslösende Angebotsauftrag muss mindestens drei Arbeitstage vor dem gewünschten Veröffentlichungstermin erfolgen.
c) Ein Angebotsauftrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erst durch Annahme des Auftrags durch Funkhaus Würzburg in Schrift- oder Textform zustande. Neben- und Änderungsabreden bedürfen der gleichen Form.
4. Einverständniserklärung
a) Der Auftraggeber erklärt, mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung/Registrierung zur Teilnahme auf heimvorteilswelt.de (Bestätigung der Teilnahmebedingungen im Anmeldeformular), dass er (sie) das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die hier geltenden Teilnahmebedingungen hingewiesen worden ist, sowie auch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Bedingungen erhalten zu haben. Fester Bestandteil der Teilnahme ist die Zusendung eines Newsletters oder Mailings. Dieser enthält Informationen, wichtige Neuigkeiten sowie Werbung in eigener Sache und wird in unregelmäßigen Abständen verschickt. Eine gesonderte Abbestellung dieses Newsletters oder Mailings ist nicht möglich.
b) Das Funkhaus Würzburg behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern. Der Auftraggeber wird bei der Anmeldung auf die aktuell geltende Version der Teilnahmebedingungen hingewiesen. Eine individuelle Benachrichtigung des Auftraggebers erfolgt aber nicht. Jeder Auftraggeber erklärt, dass er selbst dafür verantwortlich ist, vor jeder Einreichung der Angebotsunterlagen die Teilnahmebedingungen zu lesen und auf die Aktualität hin zu überprüfen. Die weitere Teilnahme durch Einreichung der Angebotsunterlagen nach einer Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als Einverständniserklärung des jeweiligen Auftraggebers mit den geänderten Teilnahmebedingungen.
5. Datenschutz
a) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die eingegebenen persönlichen (Auftraggeber-) Daten, insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse weitergegeben und dazu benutzt werden, die Auftraggeber über gewünschte Produkte und Leistungen zu informieren. Die benötigte Einwilligung erfolgt durch die Bestätigung der Eingaben mit „Absenden“ / „Jetzt verbindlich starten“. Der Auftraggeber erklärt auch hier mit seiner Anmeldung/Registrierung zur Teilnahme, sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise.
b) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular eingegebenen Daten zur Bearbeitung seines Anliegens verwendet und gespeichert werden und er von der Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH zum Zweck dieses Anliegens kontaktiert werden darf. Mit dem Absenden des Formulars erklärt sich der Auftraggeber auch damit einverstanden, dass seine Daten und Angebotsdaten in den Medien von Funkhaus Würzburg veröffentlicht werden können.
c) Auftraggeber, sowie Nutzer können eine abgegebene Einwilligung zur Weitergabe der Daten durch eine Erklärung in Textform (Brief oder E-Mail) an Funkhaus Würzburg, Semmelstraße 15, 97070 Würzburg, E-Mail: [email protected] widerrufen. Ferner gilt auch die Löschung einer Anmeldung/Registrierung als Widerruf. Weitere Hinweise zu unseren Datenschutzbedingungen finden Sie auf der Website heimvorteilswelt.de.
6. Nutzungsrechte
a) Der Auftraggeber garantiert, dass das Funkhaus Würzburg für Angebote in den Medien nur solche Angebotsunterlagen übersandt werden, für die er sämtliche zur Nutzung erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtmäßig erworben und vergütet hat, auch soweit sie für die Herstellung von Daten verwendet worden sind.
b) Der Auftraggeber räumt Funkhaus Würzburg das Nutzungsrecht an überlassenen Angebotsunterlagen ein und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Das Nutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen/Medien.
c) In der Rechteübertragung ist auch das Recht von Funkhaus Würzburg enthalten, für denjenigen, der schriftlich glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, einen Mitschnitt/Screenshot zu fertigen und ihm diesen Mitschnitt/Screenshot auszuhändigen. Funkhaus Würzburg ist nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen.
d) Der Auftraggeber gestattet Funkhaus Würzburg, sämtliche Angebotsunterlagen, insbesondere Text- und Bildträger, zeitlich und örtlich uneingeschränkt, beliebig oft, ganz oder in Teilen in allen Medien zum Zwecke der Eigenwerbung und Kundenberatung unentgeltlich zu nutzen, soweit er über entsprechende Rechte verfügt. Eingeschlossen ist insbesondere das Recht, Angebotsunterlagen in branchenüblicher Weise auf der Internetpräsenz, im Rundfunk, in Imagefilmen, in Printmedien, in Präsentationen, auf Messen etc. zum Zwecke der Eigenwerbung und Kundenberatung zu nutzen.
7. Preis
a) Das zeitgleich erste Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos. Wenn weitere Angebote von einem Auftraggeber zeitgleich in den Medien von Funkhaus Würzburg präsentiert werden sollen, behält sich das Funkhaus Würzburg das Recht vor, für die weiteren Angebote eine Vergütung zu verlangen.
b) Das Funkhaus Würzburg behält sich vor, in Zukunft eine Preisstruktur für Angebote einzuführen. Dies beinhaltet auch die preisbezogene Darstellung/Ausstrahlung der Angebote in den Medien (inklusive Rundfunk, Webradio und Apps/Skills). Daher können bereits veröffentlichte Angebote vom Funkhaus Würzburg in der Darstellung/Ausstrahlung ohne Absprache mit dem Auftraggeber verändert/verschoben werden. Die Gründe der Veränderung/Verschiebung werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
8. Einreichung der Angebotsunterlagen
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Angebotsunterlagen in technisch einwandfrei verwertbarer Form spätestens 3 Werktage vor dem Veröffentlichungstermin kostenfrei zur freien Verfügung zu stellen. Ebenso muss der Auftraggeber sicherstellen, dass alle Daten und Datenträger vor der Einreichung frei von Viren, Malware, Trojaner und anderer bösartiger Software sind.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass das verbindlich eingereichte Angebot ausschließlich in den Medien von Funkhaus Würzburg präsentiert wird. Dies soll die Exklusivität der Angebote sicherstellen.
c) Wenn Angebote aufgrund eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht oder nicht in der gewünschten Art und Weise zur Veröffentlichung gelangen, wird Funkhaus Würzburg dies dem Auftraggeber begründen. Die eventuelle Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
d) Das Funkhaus Würzburg behält sich vor, eingereichte Angebote abzulehnen. Eine Ablehnung ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt des Angebotes gegen rechtliche Bestimmungen oder die Interessen des Auftraggebers verstößt. Auch nach Zustandekommen eines Auftrages behält sich Funkhaus Würzburg das Recht vor, Angebotsunterlagen wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form zurückzuweisen. Der Auftraggeber wird unverzüglich benachrichtigt. Die Gründe der Ablehnung müssen dem Auftraggeber nicht mitgeteilt werden.
9. Veränderung/Verschiebung des Angebotes
a) Das Funkhaus Würzburg gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Angebotsaufträge, insbesondere die ordnungsgemäße Darstellung/Ausstrahlung. Der vereinbarte Veröffentlichungszeitraum wird nach Möglichkeit eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung im Rundfunk in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Werbestunde oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird. Ein Anspruch auf Konkurrenzausschluss besteht nicht.
b) Falls es aus technischen, gesetzlichen, Sicherheits- oder Marketinggründen erforderlich sein sollte, darf das Funkhaus Würzburg die eingereichten und veröffentlichten Angebote in den Medien ohne Absprache mit dem Auftraggeber in der Darstellung/Ausstrahlung verändern/verschieben. Die Gründe der Veränderung/Verschiebung werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
c) Kann ein Angebot wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von Funkhaus Würzburg nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technischer Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt dargestellt/ausgestrahlt werden, so wird es nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Medien wird das Geld anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben, sofern mehr als ein Drittel der Gesamtreichweite nicht erreicht wird. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt. Weitergehende Ansprüche gegenüber Funkhaus Würzburg sind ausgeschlossen.
d) Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck des Angebotes nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzdarstellung/-ausstrahlung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Angebotes beeinträchtigt wurde. Kommt an Funkhaus Würzburg zu übermitteln diesem Anspruch nicht binnen angemessener Frist nach, so kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung um den entsprechenden Betrag mindern.
e) Der Auftraggeber hat den dargestellten/ausgestrahlten Angebotsauftrag bei der ersten Darstellung/Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit zu überprüfen, an das Funkhaus Würzburg zu übermitteln und alle etwa erkennbaren Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt die Darstellung/Ausstrahlung als genehmigt.
f) Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von Garantien.
g) Für auf Schadensersatz gerichtete Ansprüche gelten zudem die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 10.
10. Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
a) Das Funkhaus Würzburg haftet dem Auftraggeber nicht für einfache Fahrlässigkeit.
b) Nachgewiesene Schadensersatzansprüche gegen das Funkhaus Würzburg oder Erfüllungsgehilfen vom Funkhaus Würzburg verjähren bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres.
c) Haftungsbeschränkungen in diesen Teilnahmebedingungen finden keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sofern die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben oder es sich um Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit handelt. Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, so gilt der Haftungsausschluss auch nicht, wenn fahrlässig gehandelt wurde. Die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung des Auftraggebers zur Überlassung technisch und rechtlich einwandfreier Sendeunterlagen.
11. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers
Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass das Funkhaus Würzburg die Leistung bereits erbracht hätte. Das Funkhaus Würzburg ist verpflichtet, dem Auftraggeber das auf ausgefallene Darstellung/Ausstrahlung entfallende Entgelt zurück zu gewähren. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Zur höheren Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Stromausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung, technische Störungen, Schäden durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die das Funkhaus Würzburg nicht zu vertreten hat.
12. Haftung des Auftraggebers und Freistellung von Ansprüchen Dritter
Verletzt der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfe schuldhaft eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber das Funkhaus Würzburg von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere im Falle von schuldhaften Verletzungen der in der Ziffer 6 genannten Pflichten.
13. Vertraulichkeit
a) Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
b) Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei erlaubt.
c) Die Geltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
a) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 06.08.2021